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Das Handy als Unfallkamera – Unfallhergang und Folgen sollten genau festgehalten werden!

Ob auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt oder im dichten Stadtverkehr: Ein Unfall ist schneller passiert als man denkt. Bei den meisten Unfällen handelt es sich glücklicherweise um reine Blechschäden. Die sind zwar ärgerlich, den Großteil der Kosten trägt aber in der Regel die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. Bei kleineren Blechschäden muss auch nicht immer die Polizei vor Ort sein. Meist ist es ohnehin klar, wer den Schaden verursacht hat.

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Handykamera Unfallschäden
Das Handy als Unfallkamera

Doch auch bei einer friedlichen Einigung sollten Unfallhergang und Schaden möglichst genau dokumentiert werden. Den genauen Ablauf schreibt man am besten auf – Straßennamen, Hausnummern und genaue Ortsbeschreibung gehören in die Unfallbeschreibung. Dazu sollte noch eine Skizze mit den beiden Fahrzeugen angefertigt werden.

“Fast jedes moderne Handy hat eine Digitalkamera, mit der man den Schaden und den Unfallort ebenfalls dokumentieren kann”, meint Mark Städter, Verkehrsexperte der E-Plus Gruppe. Mit der genauen Aufzeichnung des Unfalls und seiner Folgen lässt sich späterem Ärger vorbeugen. Denn schon so mancher Unfallverursacher, der seine Schuld vor Ort eingestand, sah das hinterher ganz anders. Die Handyfotos kann man zu Hause auf dem Rechner ablegen, damit sie im Mobiltelefonspeicher nicht versehentlich gelöscht werden.

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Unfallschäden mit der Handykamera dokumentieren
Notruf der Versicherer nimmt Unfallmeldungen rund um die Uhr auf

Gibt es bereits am Unfallort Uneinigkeit, wer für den Unfall verantwortlich ist, sollte die Polizei, erreichbar über 110, auf jeden Fall hinzugezogen werden. So kann die Schuldfrage meist noch am Unfallort geklärt werden.

Die Versicherung kann man per Handy ebenfalls sofort verständigen. Unter der Rufnummer 0180-25026 ist rund um die Uhr der Zentralnotruf der Autoversicherer erreichbar, der den Schaden sofort aufnehmen kann. Anhand des Kennzeichens kann der Notruf übrigens auch den Unfallgegner ermitteln, falls der sich unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt hat.

Blechschaden mit Tücken
Wer selbst einen Blechschaden an einem geparkten Fahrzeug verursacht, ist verpflichtet, 30 bis 45 Minuten am Unfallort auf den Fahrer zu warten. Danach kann sich der Verursacher entfernen. Allerdings muss er zuvor seinen Namen und seine Adresse am Auto hinterlassen und den Unfall zumindest telefonisch bei der Polizei melden. Der Notruf ist überall unter der 110 erreichbar. Wird der Schaden nicht gemeldet, gilt das als Fahrerflucht – und die kostet nicht nur den Führerschein, sondern kann richtig teuer werden.


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